Kurabgabe

Kurbeitrag:

Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - erhebt der Markt Wirsberg einen Kurbeitrag. Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet des Marktes Wirsberg aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Kurgebiet ist das gesamte Gebiet der Marktgemeinde Wirsberg.

Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag

1. für Einzelpersonen 0,50 €

2. bei Familien

für die 1. und 2. Person je 0,50 €

für die 3. und jede weitere Person 0,25 €

Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind beitragsfrei.

Schwerbehinderte mit Merkzeichen B und BN erhalten für sich und die Begleitperson einen Nachlass von 50 %.