Die anhaltende Trockenheit hat in den Gewässern des Landkreises Kulmbach zu sehr niedrigen Wasserständen geführt. Kleine Bäche trocknen teilweise bereits aus, auch Flüsse und Gräben führen deutlich weniger Wasser. Das Landratsamt appelliert deshalb an die Bevölkerung, Wasser aus Bächen, Flüssen, Seen und Teichen nur sehr zurückhaltend oder möglichst gar nicht zu entnehmen. Gerade in Zeiten von Niedrigwasser kann bereits eine geringe Wasserentnahme Tiere und Pflanzen in den Gewässern erheblich schädigen.
Grundsätzlich ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig, die beim Landratsamt zu beantragen ist. Ohne Genehmigung darf Wasser lediglich in sehr kleinen Mengen mit Handgefäßen geschöpft werden. Das Abpumpen von Wasser zur Garten- oder Feldbewässerung ist in der Regel nicht erlaubt. Auch Grundstückseigentümer und Anlieger dürfen Wasser nur entnehmen, wenn dadurch der Wasserhaushalt und die Gewässer nicht beeinträchtigt werden. Bei den derzeit niedrigen Wasserständen ist dies häufig nicht mehr gewährleistet. Zudem sind eigenmächtig errichtete Staue oder andere Einbauten in Gewässern unzulässig und müssen entfernt werden.
Das Landratsamt Kulmbach bittet alle Bürgerinnen und Bürger, während der anhaltenden Trockenheit verantwortungsvoll mit Wasser umzugehen und auf Wasserentnahmen aus natürlichen Gewässern möglichst zu verzichten. Dies dient dem Schutz der Natur sowie der Tier- und Pflanzenwelt.
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