Die Abfallwirtschaft des Landkreises Kulmbach bittet alle Bürgerinnen und Bürger - entsprechend der Veröffentlichung im Abfuhrkalender - darum, die Restmüll-, Bio-, und Altpapiertonnen oder gelben Säcke am jeweiligen Abfuhrtag ab 6.00 Uhr früh bereitzustellen. Aufgrund von Baustellen, Firmenwechsel oder Optimierung der Touren können die Abfuhrfirmen stets zu unterschiedlichen Zeiten vor Ort sein. Wir bitten um Verständnis, dass zu spät bereitgestellte Tonnen bzw. Säcke nicht nachgefahren werden können. Für Fragen steht ihnen die Abfallberatung des Landkreises Kulmbach selbstverständlich gerne unter den Tel.-Nr. 09221/707-151 oder 707-199 zur Verfügung.
Abfuhrkalender sind in der Gemeindeverwaltung Wirsberg erhältlich.
Informationsblatt der Gemeinde Wirsberg zur Abfallwirtschaft
Altglas-Container stehen in Wirsberg beim Ärztehaus in der Herbert-Kneitz-Straße, auf der Insel, im Hopfengarten 36 sowie in den Ortsteilen Neufang, Cottenau, Weißenbach und Sessenreuth. Der Einwurf ist nur an Werktagen zwischen 8.00 und 19.00 Uhr erlaubt! Bitte stellen Sie während der Anlieferung im Interesse der Anwohner den Motor ab.
Einwegverpackungen aus Metall, wie z.B. Dosen, Tuben oder Aluminium werden seit Januar 2021 in den Gelben Säcken mitgesammelt!
Der Sperrmüll wird nur auf Abruf abgeholt. Die Anmeldung erfolgt über die Sperrmüll-Hotline 09221/707100 im Landratsamt Kulmbach. Aus festgelegten Abholterminen im Abstand von 4 - 8 Wochen können maximal zwei pro Jahr und Grundstück in Anspruch genommen werden, soweit Termine vorhanden sind.
Unter Sperrmüll versteht man sperrige, bewegliche Abfälle aus dem Haushalt, die brennbar sind.
Sperrig bedeutet zu groß für die Restmülltonne.
Nicht die Menge sondern die Größe bestimmt dabei die Zugehörigkeit zum Sperrmüll. Alles was in einem Sack, Karton oder etwas ähnlichem bereitgestellt werden kann, ist auch klein genug für die Restmülltonne und somit kein Sperrmüll.
So wurden in der Vergangenheit z.B. des Öfteren Säcke oder Kartons mit Tapetenresten, Altkleidern, Altschuhen, Kinderspielzeug o.ä. bereitgestellt. Solche und ähnliche Abfälle werden zukünftig bei der Sperrmüllabfuhr nicht mehr entsorgt!
Beweglich bezeichnet Gebrauchsgegenstände, welche nicht fest mit dem Haus verbunden sind und im Falle eines Umzuges üblicherweise mitgenommen werden.
Fest eingebaute Gegenstände einer bezugsfertigen Wohnung oder eines Hauses sowie feste Garteneinrichtungen und Bauabfälle müssen auf eigene Kosten entsorgt werden. So fällt z.B. ein Teppich unter den Sperrmüllbegriff, während ein Parkettfußboden fester Bestandteil der Wohnung und somit kein Sperrmüll ist. Desgleichen werden Gartenmöbel bei der Sperrmüllabfuhr mitgenommen, Gartenhäuser und ähnliches jedoch nicht!
Brennbar bedeutet überwiegend aus Holz, Kunststoff, Textilien oder Gemischen aus diesen Materialien. Große unbrennbare Teile müssen entfernt werden, sofern dies mit ein paar einfachen Handgriffen möglich ist (z.B. Tischbeine aus Metall; Metall- oder Betonfuß vom Gartenschirm; Metallspüle aus Einbauschrank; Glasplatte vom Couchtisch). Kleine Metallteile (z.B. Scharniere einer Schranktür) müssen nicht entfernt werden.
Es können nur Grundstücke angemeldet werden, welche an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind. Jedes Grundstück - nicht jede Wohnung - wird maximal zweimal im Jahr angefahren. Bewohner von Mehrfamilienhäuser müssen die beiden Sperrmülltermine gemeinsam nutzen. Bei großen Wohnblocks sollte die Anzahl der Wohnungen bei der Anmeldung mit angegeben werden. Zusammengeschlossene Grundstücke gelten auch bei der Sperrmüllabfuhr als ein Grundstück und werden gemeinsam maximal zweimal im Jahr entsorgt. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.
Ist das Grundstück vom Müllfahrzeug nicht direkt anfahrbar, muss bei der Anmeldung auch der tatsächliche Bereitstellungsort angegeben werden.
Es werden nur haushaltsübliche Mengen mitgenommen, keine Haushaltsauflösungen und keine Abfälle aus Abrissen sowie Umbau-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen. Die Gegenstände dürfen maximal 2 Meter lang und 50 kg schwer sein. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag um 6.00 Uhr bereit stehen und zwar dort, wo normalerweise die Abfallbehälter bereitgestellt werden.
Weitere Informationen
Im Gegensatz zur Sperrmüllsammlung, die nur auf Anmeldung durchgeführt wird, führt der Landkreis Kulmbach die Abfuhr von Altmetall und Haushaltsgroßgeräten nach wie vor in Form einer Straßensammlung einmal im Jahr zu festen Terminen durch!
Für diese Abfälle ist also keine Anmeldung notwendig!
Termin für 2024: Montag, 13.05.2024
Haushaltsgroßgeräte können auch bei der Firma Drechsler Umweltschutz, Von-Linde-Straße 6, in Kulmbach kostenlos abgegeben werden.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 7.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Weitere Informationen zur Altmetallsammlung
Der Landkreis Kulmbach sammelt seit 1984 Problemmüll getrennt von Hausmüll ein. Neben der monatlichen Sammlung (erster Samstag im Monat, 9.00-12.00 Uhr, Industriegebiet "Am Goldenen Feld" in Kulmbach, unterhalb der Müllumladestation) werden Sammelstellen in den Landkreisgemeinden und den Ortsteilen der Stadt Kulmbach von einem mobilen Sammelfahrzeug angefahren. So können Haushalte ihren Problemmüll fast vor der Haustür loswerden. Mit Ausnahme von Altöl, Autobatterien und Altreifen erfolgt die Annahme kostenlos. Wegen der begrenzten Ladekapazität des mobilen Fahrzeugs und aus organisatorischen Gründen können Problemabfälle aus dem nichtprivaten Bereich (Gewerbe- und Handwerksbetriebe, Handel, Dienstleister, öffentliche Einrichtungen, usw.) bei den Problemmüllsammelstellen für Haushaltungen nicht angenommen werden
Termine für die mobile Sammlung im Jahr 2024:
Mittwoch, 24.04.2024, 17.15 - 18.00 Uhr, Bushaltestelle bei der Firma Kneitz
Mittwoch, 14.08.2024, 18.15 - 19.00 Uhr, Bushaltestelle bei der Firma Kneitz
Weitere Informationen
In Zusammenarbeit mit der Firma Panzer & Kraus, Lichtenfels, werden im Gebiet des Landkreises Kulmbach zweimal jährlich unbrauchbar gewordene Kühlgeräte aus Haushaltungen kostenlos eingesammelt.
Termine für 2024: 08.04.2024 bis 12.04.2024 sowie 09.09.2024 bis 13.09.2024
Mitgenommen werden nur Geräte, die beim Landratsamt unter der Telefonnummer 09221/707-100 zwei bis drei Wochen vor den Terminen angemeldet wurden. Die Bereitstellung muss spätestens am ersten Sammeltag um 6.00 Uhr erfolgen. Alle Geräte werden dann im Laufe der jeweiligen Woche abgeholt.
Uhr Ab sofort kann auch Online angemeldet werden über: www.sperrmuell-kulmbach.de
Elektrofachgeschäfte, die von Kunden aus dem Landkreis Kulmbach Altkühlgeräte kostenlos zurücknehmen, können diese gegen Vorlage einer entsprechenden formlosen Bescheinigung der entsorgten Haushalte ebenfalls anmelden. Andere gewerbliche Geräte werden nur gegen Rechnung mitgenommen.
Als zusätzlicher Service besteht auch die Möglichkeit, an der Dauersammelstelle des Landkreises bei der Firma Drechsler Umweltschutz, Von-Linde-Str. 6, Kulmbach, unbrauchbare Kühlgeräte abzugeben.
Die Öffnungszeiten sind:
Dienstag; 07.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 - 19.00 Uhr
Freitag: 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag: 9.00 - 12.00 Uhr
Sammelstelle bei der Firma Drechsler Umweltschutz, Von-Linde-Straße 6, 95326 Kulmbach, Tel. 09221/67000. Öffnungszeiten siehe Altmetall und Haushaltsgroßgeräte.
Durch die schnelllebige Entwicklung in der Elektronikbranche und die damit verbundenen ständigen Erneuerungskäufe der Bürger steigen die Mengen von Elektronikschrott immer weiter an. Eine nützliche Entsorgungsmöglichkeit für Elektro-Kleingeräte und damit einen wichtigen Beitrag zum Recyceln wertvoller Güter, bietet die "gelbe Tonne". Seit 2013 können auch im Rathaus Wirsberg Elektro-Kleingeräte bis zur Größe einer Kaffeemaschine in eine gelbe Tonne eingeworfen werden. Verpackungen und Batterien müssen vorher jedoch entfernt und gesondert entsorgt werden.
Batterie-Sammelbehälter im Rathaus Wirsberg.