Generell gilt:
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.
Bei der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen ist z. Zt. mit einer Bearbeitung von ca. 2 – 3 Wochen zu rechnen. Anträge für den neuen Personalausweis und Reisepass sind daher rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt Wirsberg zu stellen. Ausweise und Pässe können nicht verlängert werden, es ist immer eine Neuausstellung mit einem aktuellen biometrischen Passbild erforderlich. Wegen der notwendigen Prüfung der Identität und der Unterschriftsleistung ist das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung notwendig. Die Bereitstellung der Fingerabdrücke für den Personalausweis ist verpflichtend.
Mitzubringen ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit einem hellen Hintergrund.
Auf dem neuen Personalausweis ist ein Chip untergebracht, der die Nutzung folgender Funktionen möglich macht:
Die hoheitliche Biometriefunktion: Neben der Speicherung des Passfotos (biometrietaugliches Lichtbild) werden auch die Fingerabdrücke gespeichert.
Die Online-Ausweisfunktion: Diese Funktion soll das Ausweisen und Anmelden im Rahmen von elektronischen Dienstleistungen (z.B. bei Banken, Online-Shops etc.) über die persönliche PIN vereinfachen (diese Funktion gilt ab dem 16. Lebensjahr).
Die digitale Unterschriftenfunktion:
Durch diese Funktion ist es möglich, ein Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Hierfür ist ein Signaturzertifikat nötig. Signaturanbieter sind bei www.bundesnetzagentur.de aufgeführt.
In dringenden Notfällen kann in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden (Gültigkeit: 3 Monate)
Kosten:
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr (gültig 6 Jahre) 22,80 €
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Der elektronische Reisepass (ePass) enthält einen kontaktlosen Chip auf dem das biometrische Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert sind. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist wie beim Personalausweis Pflicht. Auf Wunsch werden auch für Kinder ePässe ausgestellt, die ab einem Alter von 6 Jahren auch digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Die Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern ist nicht mehr möglich. In dringenden Notfällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Kosten:
Reisepass (unter 24 Jahre) gültig 6 Jahre 37,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 60,00 €
Vorläufiger Reisepass (gültig: 1 Jahr) 26,00 €
Der Kinderreisepass kann nur noch – unabhängig vom Alter des Kindes- mit einem biometrischen Lichtbild ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr, eine Verlängerung für 1 Jahr, die vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen muss, ist höchstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Danach werden entweder ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt. Der Kinderreisepass wird in der Passbehörde ausgestellt.
Kosten:
Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 €
Verlängerung oder Aktualisierung Kinderreisepass: 6,00 €
Für die Beantragung der Ausweisdokumente müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Bisheriges Ausweisdokument, 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr). Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.