Zum 1. Mai wurde das digitale Lichtbild für Ausweise eingeführt. Das heißt, dass in der Passbehörde nur noch Passbilder in elektronischer Form akzeptiert werden.
Eigentlich sollte es seit Mai die Möglichkeit geben, die Bilder auch bei uns im Rathaus digital machen zu lassen. Das erforderliche Gerät dazu wird zentral durch die Bundesdruckerei bereitgestellt, doch leider kommt es derzeit zu bundesweiten Lieferengpässen. Aus diesem Grund steht auch bei uns in Wirsberg das Gerät noch nicht zur Verfügung.
Bis es soweit ist, kann man sich das digitale Lichtbild in einem dafür qualifizierten Fotostudio oder Markt kostenpflichtig erstellen lassen, zum Beispiel beim dm-drogerie markt in Himmelkron, Bayreuther Str. 1, bei Foto Putze in Bad Berneck, Rotherstraße 50 oder im Fotostudio Porst in Kulmbach, Kressenstein 13. Mittels eines scannbaren Codes, der den Kundinnen und Kunden als Ausdruck mitgegeben wird, kann die Behörde dann auf das Passbild zugreifen.
Sobald das Aufnahmegerät für digitale Fotos bei uns in Wirsberg bereitsteht, werden wir dies bekanntgeben.
Generell gilt:
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen.
Bei der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen ist z. Zt. mit einer Bearbeitung von ca. 2 – 3 Wochen zu rechnen. Anträge für den neuen Personalausweis und Reisepass sind daher rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt Wirsberg zu stellen.
Ausweise und Pässe können nicht verlängert werden, es ist immer eine Neuausstellung mit einem aktuellen biometrischen Passbild erforderlich. Wegen der notwendigen Prüfung der Identität und der Unterschriftsleistung ist das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung notwendig. Die Bereitstellung der Fingerabdrücke für beide Dokumente ist verpflichtend.
Für die Beantragung der Ausweisdokumente müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Bisheriges Ausweisdokument, 1 biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr). Bei Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
Personalausweis:
Auf dem neuen Personalausweis ist ein Chip untergebracht, der die Nutzung folgender Funktionen möglich macht:
Die hoheitliche Biometriefunktion: Neben der Speicherung des Passfotos (biometrietaugliches Lichtbild) werden auch die Fingerabdrücke gespeichert.
Die Online-Ausweisfunktion: Diese Funktion soll das Ausweisen und Anmelden im Rahmen von elektronischen Dienstleistungen (z.B. bei Banken, Online-Shops etc.) über die persönliche PIN vereinfachen (diese Funktion gilt ab dem 16. Lebensjahr).
Die digitale Unterschriftenfunktion:
Durch diese Funktion ist es möglich, ein Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Hierfür ist ein Signaturzertifikat nötig. Signaturanbieter sind bei www.bundesnetzagentur.de aufgeführt.
In dringenden Notfällen kann in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden (Gültigkeit: 3 Monate)
Kosten:
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr (gültig 6 Jahre) 22,80 €
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Der elektronische Reisepass (ePass) enthält einen kontaktlosen Chip auf dem das biometrische Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert sind. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist wie beim Personalausweis Pflicht. Auf Wunsch werden auch für Kinder ePässe ausgestellt, die ab einem Alter von 6 Jahren auch digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Die Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern ist nicht mehr möglich. In dringenden Notfällen kann auch ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Kosten:
Reisepass (unter 24 Jahre) gültig 6 Jahre 37,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr (gültig 10 Jahre) 70,00 €
Vorläufiger Reisepass (gültig: 1 Jahr) 26,00 €
Die Zuschläge - bspw. für 48 Seiten (statt regulär 32 Seiten) oder Express-Bestellung - bleiben unverändert.
Jedes Kind benötigt unabhängig vom Alter sein eigenes Reisedokument, wenn es ins Ausland reisen möchte.
Seit Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr bentragt werden.
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind aber grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig.
Wie muss das Foto aussehen?
Bei dem Reisepass für Kinder gelten weniger strenge Regeln für das biometrische Foto als bei Erwachsenen: Unter zehn Jahren muss es sich um eine Frontalaufnahme handeln, die sich an einer Schablone des Innensministeriums orientiert. Bei Kindern unter fünf Jahren reicht ein Foto in guter Qualität aus. Außerdem werden im Chip auf dem elektronischen Reisepass die Fingerabdrücke gespeichert – allerdings nur bei Kindern ab sechs Jahren, weil davor grundsätzlich keine Fingerabdrücke aufgenommen werden.
Was kostet der Pass?
Der Reisepass (gültig für bis zu sechs Jahre) kostet für alle Personen unter 24 Jahre 37,50 Euro, für eine Expressausstellung innerhalb weniger Werktage sind es 69,50 Euro.