Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung und - wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen - Abmeldung vorlegen.
PDF-Wohnungsgeberbestätigung
Mitmachaktion des Gartenbauvereins am Samstag, den 26.10.2024 Im Rahmen der Pflanzung des Jahres-Obstbaums 2024 des Kreisverbandes Kulmbach, eines Kirschbaums „Regina“, [...]
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