Wohnungsgeberbestätigung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung und - wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen - Abmeldung vorlegen.

PDF-Wohnungsgeberbestätigung