Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug. Diese müssen Sie der Meldebehörde bei jeder Anmeldung und - wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen - Abmeldung vorlegen.
PDF-Wohnungsgeberbestätigung
Ab Mitte November zeigen die Bogenschützen in 10 Trainingseinheiten die Grundlagen des Bogenschießens. Leihbögen und -ausrüstung werden gestellt. Teilnahme ab 10 Jahren. [...]
Mehrim alten Schützenhaus im Schorgasttal
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