Kurbeitrag und Gästekarte

Kurbeitrag:

Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - erhebt der Markt Wirsberg einen Kurbeitrag. Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet des Marktes Wirsberg aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten wird sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Kurgebiet ist das gesamte Gebiet der Marktgemeinde Wirsberg.

Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag

1. für Einzelpersonen 0,50 €

2. bei Familien

für die 1. und 2. Person je 0,50 €

für die 3. und jede weitere Person 0,25 €

Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind beitragsfrei.

Schwerbehinderte mit Merkzeichen B und BN erhalten für sich und die Begleitperson einen Nachlass von 50 %.

Gästekarte:

Für die Zahlung des Kurbeitrages erhalten die Gäste von Ihren Quartiergebern eine Gästekarte.

Die Gästekarte bietet folgende Vorteile:
Ermäßigter Eintritt:

  • Sommerbad Wirsberg
  • Deutsches Dampflokomotivmuseum Neuenmarkt
  • Bergbaumuseum Kupferberg
  • Brauerei- und Bäckereimuseum Kulmbach
  • Deutsches Zinnfigurenmuseum Kulmbach
  • Landschaftsmuseum Obermain Kulmbach
  • Dorfschulmuseum Ködnitz
  • Töpfermuseum Thurnau

sowie kostenlos in der Gäste-Information im Rathaus Wirsberg eine Wirsberger Wanderkarte.