Breitbandversorgung Verfahren 2017
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 05.12.2017):
Am Freitag, den 01.12.2017, hat die Marktgemeinde Wirsberg den Zuwendungsbescheid der Regierung von Oberfranken erhalten.
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 05.12.2017):
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt der Markt Wirsberg die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 23.10.2017)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Marktgemeinde Wirsberg gingen im Auswahlverfahren "einstufig" zur Abgabefrist von ein oder zwei Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.10.2017 beabsichtigt die Marktgemeinde Wirsberg einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen. Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bundesnetzagentur und der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - einstufig- (veröffentlicht am 17.07.2017)
Der Markt Wirsberg gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert, bis Dienstag den 12.09.2017, 11:00 Uhr (Posteingang Markt Wirsberg) ein Angebot einzureichen.
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Bewertungskriterien Auswahlverfahren
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschließungsgebiet Auswahlverfahren
Ergebnis der Markterkundung vom 29.03.2017 – 02.05.2017 (veröffentlicht am 17.07.2017)
Allgemeine Markterkundung 2.Verfahren (veröffentlicht am 23.03.2017)
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Wirsberg gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Der Markt Wirsberg bittet daher, bis spätestens 02.05.2017 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Vorläufiges Erschließungsgebiet
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 23.03.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
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